Donnerstag, 21. Mai 2015

Eine Wohnung besenrein übergeben

Was steckt hinter der Formulierung “besenrein“ ? Denn so, oder so ähnlich, steht es oft in Mietverträgen zu lesen die das Mietrecht zur Grundlage haben.


Die Wohnung ist besenrein zurückzugeben

Ist diese oder eine ähnliche Formulierung in Ihrem Mietvertrag vorhanden, heisst dies: Fegen Sie die alte Wohnung am Tag des Umzugs gründlich aus, und verlassen die Räumlichkeiten in einem sauberen Zustand.Spätestens am Übergabetag sollte das erledigt sein. 

Doch "besenrein" bezieht sich nicht nur auf das Fegen der Räumlichkeiten!

Sollte eine Einbauküche vorhanden sein, ist diese zu reinigen. Gleiches gilt für grobe Verschmutzungen an Fenstern. BGH -Urteil; Aktenzeichen VIII ZR 124/ 05



Andere Klauseln zur Wohnungsübergabe nach dem Auszug

Es gibt weitere Formulierungen die sich auf den Zustand der alten Wohnung beziehen.
Die häufigsten Definitionen lauten:

Die Mietsache ist in dem Zustand wie übernommen zurückzugeben
Der Mieter muss denursprünglichen Zustand wiederherstellen
Die Wohnung ist imbezugsfertigen Zustand zurückzugeben

Sie finden ausführliche Informationen zu diesen drei Themen bei Recht - Gesetze - Urteile



Dazu eine Anekdote aus dem Alltag unseres Umzugunternehmens

Der Mieter muss den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Diese Klausel hatte einer unserer Kunden aus Mülheim an der Ruhr in seinem Mietvertrag stehen. Erst am Tag seines Umzugs fiel ihm dies ein. Das Problem: Der von ihm verlegte Laminatboden musste zwingend bis zur Wohnungsübergabe entfernt werden.  



Mit bewegenden Grüssen

Nicole Meurer
Umzüge Meurer e.K.
Nah- und Fernverkehr
Möbellager
Inh. Udo Meurer
Herbert-Mösle-Weg 15
46049 Oberhausen
 
 
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Telefax: 0208 / 40 90 56 8
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